Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Auf die Bedürfnisse der 
zu Pflegenden abgestimmt

Kurzzeitpflege

Für pflegende Angehörige, die aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen vorübergehenden Gründen die Pflege nicht selbst übernehmen können, bieten wir in unser Einrichtung die Möglichkeit der Kurzzeitpflege an. Diese kann für einen begrenzten Zeitraum genutzt werden.

Die Kurzzeitpflege dient nicht nur als Entlastung, sondern auch als Übergangslösung zwischen häuslicher Pflege und klinischer Versorgung. Besonders nach einem Krankenhausaufenthalt kann diese Pflegeform helfen, die Rückkehr in den eigenen Haushalt vorzubereiten und sicherzustellen, dass der Übergang so reibungslos wie möglich verläuft.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ermöglicht es, die Pflegebedürftigen während der Abwesenheit der pflegenden Angehörigen professionell versorgen zu lassen. Vorausgesetzt, dass die pflegende Person den Pflegebedürftigen bereits mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt hat.

Die Verhinderungspflege kann entweder in einer teilstationären Tagespflege oder in einer vollstationären Einrichtung wie einem Pflegeheim durchgeführt werden.

Wenn Sie Interesse an einem Kurzzeitpflege- oder Verhinderungspflegeplatz haben, steht Ihnen unsere Mitarbeiterin aus dem Bewohnermanagement gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung.